Alles zum Arbeitsvertrag.
Hier erfährst du alles zum Arbeitsvertrag bei ennoo.
Du bekommst von ennoo einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Ennoo stellt dich sozialversicherungspflichtig als Ennoofahrer oder Servicefahrer ein und meldet dich als Lohnempfänger an.
Deine Probezeit beträgt 6 Monate. Je nach Vertragsmodell werden von deinem Lohn anteilig Steuern und Abgaben abgezogen.
Dein Arbeitsvertrag richtet sich nach den monatlichen Arbeitsstunden, die du arbeiten möchtest. Ennoo bietet verschiedene Vertragsmodelle an:
Vollzeit – du arbeitest wöchentlich 40 Stunden. Du kannst mehr Stunden arbeiten (maximal 200 Stunden im Monat), wenn es genügend freie Schichten gibt.
Teilzeit – du arbeitest monatlich zwischen 50 und 150 Stunden. Die monatlichen Arbeitsstunden kannst du selbst auf einzelne Wochen verteilen. Du darfst jedoch insgesamt nicht weniger Stunden arbeiten als vereinbart. Gibt es genug freie Schichten, kannst du mehr arbeiten.
Werkstudent – nur für immatrikulierte Studenten. Du arbeitest in der Vorlesungszeit des Semesters bis zu 20 Stunden wöchentlich, in der vorlesungsfreien Zeit wöchentlich bis zu 40 Stunden.
Minijob – monatlich bis zu 450 EUR bzw. jährlich bis zu 5.400 EUR. Du hast keine festgelegten wöchentlichen Arbeitsstunden. Erfahrungsgemäß reichen monatlich 40 bis 45 Stunden aus. Ennoo führt ein Arbeitszeitkonto und überträgt automatisch die mehr geleisteten Stunden in den darauffolgenden Monat.
Bei ennoo ist jeder Arbeitsvertrag erst einmal auf ein Jahr befristet. Nach Ablauf des ersten Jahres befristen wir den Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr. Nach dem zweiten Jahr entfristen wir den Arbeitsvertrag.
Du kannst neben deiner selbständigen Tätigkeit noch im Nebenjob bei ennoo arbeiten. Jedoch nicht auf Rechnung, sondern mit einem passenden Arbeitsvertrag für die Fahrertätigkeit im Nebenjob.
Jeder Fahrer erwirbt für die jeweils gearbeiteten Arbeitstage einen Urlaubsanspruch. Beispielsweise bekommt ein Fahrer mit einem Vollzeitvertrag vier Wochen Urlaub im Kalenderjahr.